Grundlagen des BOS-Funk
Über den BOSFunk, den Funkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, als Teil der nichtöffentlichen festen und beweglichen Funkdienste in Deutschland gibt es nur wenige öffentlich zugängliche Informationen. Einzelheiten über Funkkanäle und Funkrufnamen sowie die Betriebspraxis werden von den beteiligten Behörden und Organisationen als vertrauliche Verschlußsache gehandelt. Mit diesem Text lernen Sie die Grundlagen des BOSFunks kennen und erfahren etwas über den Aufbau und die Arbeitsweise der Dienste in Theorie und Praxis.
Grundlagen
Funkanwendungen werden in der Bundesrepublik Deutschland in verschiede Kategorien unterteilt. Zu den bekannten Funkanwendungen gehören Rundfunk, Amateurfunk, Ortungsfunk, Festfunk und Mobilfunk. Der Teilbereich Mobilfunk gliedert sich in Seefunk, Flugfunk und mobilen Landfunk. Untergruppen des mobilen Landfunks sind Funktelefon, Funkruf und Rheinfunk.
Diese Funkdienste haben das Merkmal, daß sie von der Öffentlichkeit genutzt werden können, also nicht einem geschlossenen Benutzerkreis vorbehalten sind.
Anders verhält es sich mit dem nichtöffentlichen mobilen Landfunk. Dazu zählen der Betriebsfunk von Firmen, der Betriebsfunk der Deutschen Bahn, Personenruffunk, CBFunk und andere Dienste, die einer geschlossenen Gruppe von Anwendern vorbehalten sind.
Der nichtöffentliche mobile Landfunk (nömL) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz "BOSFunk", ist ein Teilbereich dieser Funkanwendungen. Für diese Anwendungen gelten für die Genehmigung und den Funkbetrieb bestimmte bundeseinheitliche Vorschriften des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation.
Der mobile Landfunk ist ein Funkdienst mit Fernmeldeverkehr zwischen ortsfesten und beweglichen Funkstellen, der in der Regel erdgebunden ist. Eine Ausnahme bilden Schiffe der Wasserschutzpolizei und Hubschrauber der Polizeihubschrauberstaffeln der Bundesländer. Diese beiden Nutzer werden, obwohl sie sich auf dem Wasser beziehungsweise in der Luft bewegen, trotzdem zum beweglichen Landfunkdienst gezählt.
Für den BOSFunk als Teil des nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienstes gelten besondere Richtlinien, die in den "MeterwellenfunkRichtlinien BOS" zusammengefaßt sind. Durch diese Richtlinien sollen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ausreichende Funkverbindungen im Rahmen ihrer Aufgaben gesichert und Störungen durch andere Funkanwender vermieden werden. Die von den BOSDiensten genutzten Frequenzen im VHF und UHFBereich (Meterwellen und Dezimeterwellen) sind für diese Dienste exklusiv reserviert, d. h., daß keine anderen Funkanwendungen oder Funkdienste in diesen Bereichen betrieben werden dürfen.
BOSDienste
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind die bekanntesten Dienste unter den BOSFunkAnwendern. Es gibt aber noch eine Reihe anderer Behörden und Organisationen, auf welche die Kriterien der MeterwellenfunkRichtlinienBOS zutreffen. Nach diesen Richtlinien gehören zu den BOSDiensten:
Funkkanäle und Frequenzen
Den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stehen drei Frequenzbereiche im Meterwellenbereich (VHFBand) und ein Frequenzbereich im Dezimeterwellenbereich (UHFBand) für Sprech und Datenfunkverkehr zur Verfügung. Diese Frequenzbereiche sind nach den mittleren Wellenlängen der Betriebsfrequenzen benannt und heißen im allgemeinen Sprachgebrauch 8MeterBand, 4MeterBand, 2MeterBand und 70ZentimeterBand.
Die einzelnen Kanäle werden den BOSDiensten durch das Bundesinnenministerium zugewiesen. Eine Zuteilung an die Bedarfsträger erfolgt durch die Innenbehörden der Bundesländer.