Feuerwehr:
Rauchwarnmelder für den Wohnungsbau
Rheinland-Pfalz hat als
erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau
von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau eingeführt. Mit Wirkung vom 31.
Dezember 2003 wurde in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz der § 44 um die
Forderung ergänzt, dass "in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben müssen".
Beruhend auf den Erfahrungen in den USA, England und Schweden soll der derzeit
mittels Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung erreichte
Ausstattungsgrad von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (ca. 5%) wesentlich erhöht
werden. Damit kann erreicht werden, dass die Zahl der Brandtoten merklich
gesenkt wird, denn etwa 80% der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich
Opfer eines Brandes werden, sterben an Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder warnen
unmittelbar nach einem Brandausbruch, die Bewohner können sich unverzüglich in
Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Nachbarn informieren und
gegebenenfalls mit Löscharbeiten beginnen.
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