Feuerwehr: Rauchwarnmelder für den Wohnungsbau

Rheinland-Pfalz hat als erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau eingeführt. Mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 wurde in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz der § 44 um die Forderung ergänzt, dass "in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen".

Beruhend auf den Erfahrungen in den USA, England und Schweden soll der derzeit mittels Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung erreichte Ausstattungsgrad von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (ca. 5%) wesentlich erhöht werden. Damit kann erreicht werden, dass die Zahl der Brandtoten merklich gesenkt wird, denn etwa 80% der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich Opfer eines Brandes werden, sterben an Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder warnen unmittelbar nach einem Brandausbruch, die Bewohner können sich unverzüglich in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Nachbarn informieren und gegebenenfalls mit Löscharbeiten beginnen.

Nähere Informationen siehe Anlage >>> Klick hier !!
 

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